Ihr neuer Chef braucht Sie dringend! Sie sollen am besten schon heute anfangen zu arbeiten. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag soll dann geschlossen werden.
Der Reihe nach
Kündigen Sie Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis erst, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag in Händen halten. Den bekommen Sie üblicherweise in zwei Ausfertigungen. Beide Exemplare hat Ihr Arbeitgeber unterschrieben. Sind Sie mit dem Vertrag einverstanden, unterschreiben Sie ein Exemplar und schicken es zurück. Damit ist der neue Arbeitsvertrag rechtsgültig geschlossen.
Tipp
Werden Sie misstrauisch, wenn der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber nicht unterschrieben ist. Haken Sie nach!
Schreibfauler Chef
Einen wirksamen Arbeitsvertrag können Sie auch per Handschlag oder durch schlüssiges Handeln besiegeln. Etwas Schriftliches brauchen Sie nicht zwingend.
Mündlicher Arbeitsvertrag
Einzige Voraussetzung für einen mündlichen Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung mit Ihrem neuen Chef. Sie müssen sich mindestens einig sein, dass Sie für ihn gegen Zahlung einer Vergütung eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen.
Tipp
Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung sind Sie nicht schutzlos. Auch die mündliche Vereinbarung zählt! Und die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzrechte finden ebenfalls Anwendung.
Im Streitfall
Kommt es dennoch zu einem Streit mit Ihrem Arbeitgeber, sind Sie beweispflichtig. Sie müssen beispielsweise Absprachen wie eine übertarifliche Zulage oder die Dauer des Urlaubs beweisen. Das kann zu Problemen führen, da in den meisten Fällen bei individuellen Vereinbarungen Ihr Wort gegen das Ihres Arbeitgebers steht. In der Regel haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber allein das Gespräch geführt, Zeugen stehen nicht zur Verfügung.
Tipp
Können Sie zum Beispiel die Vereinbarung über das Gehalt nicht nachweisen, wird das Gericht Ihnen die "übliche Vergütung" zusprechen. Das ist der im Betrieb für gleiche Arbeitsleistung und ähnliche persönliche Verhältnisse gewöhnlich gezahlte Lohn.
Anspruch auf etwas "Schriftliches"?
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Fordern Sie Ihren Chef auf! Innerhalb eines Monats hat der Arbeitgeber Ihnen den schriftlichen Vertrag auszuhändigen. Dieser muss mindestens die wesentlichen Punkte Ihres Arbeitsverhältnisses beinhalten. Zum Inhalt eines Arbeitsvertrages finden Sie hier mehr.
Konsequenzen bei Verstoß
Auch wenn Ihnen der Chef keinen schriftlichen Arbeitsvertrag übergibt, ist das Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Absprachen trotzdem wirksam. Sie können vor dem Arbeitsgericht auf Erstellung und Aushändigung der Niederschrift über den mündlichen Arbeitsvertrag klagen.
Bei Streitigkeiten über eine getroffene mündliche Vereinbarung kann das Gericht unter Umständen die fehlende Bestätigung zu Ihren Gunsten werten. Genaue gesetzliche Regelungen gibt es dazu aber nicht.
Tipp
Bitten Sie den Arbeitgeber deshalb immer um eine schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrages vor Arbeitsantritt.