Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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15.09.2019
Was der Jugendarbeitsschutz umfasst, lesen Sie in diesem Merkblatt
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Tags: Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
Viele Schüler und Studenten jobben neben dem Studium und möchten den Lohn möglichst brutto für netto kassieren. Und dabei haben sie Glück: Denn gerade für Schüler und Studenten gibt es eine Fülle von Ausnahmeregelungen, über die man Bescheid wissen sollte.
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Als geringfügig beschäftigt "Minijob" gelten Sie, wenn Sie monatlich nicht mehr als 450,00 Euro brutto verdienen oder Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten. Was gilt arbeitsrechtlich für geringfügig Beschäftigte? Was Sie über den "Minijob" wissen sollten, finden Sie hier.
Sie möchten einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen? Kein Problem, mit diesem Formular müssen Sie nur noch Ihre Daten eintragen und es abschicken.
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