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Arbeitszeit

Arbeitszeit

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Arbeitszeit".

Seit 1.5.2010 arbeite ich als Rezeptionistin in einem Dienstleistungsunternehmen. Meine Arbeitszeit beginnt um 8 Uhr. Muss ich dann um 8 Uhr im Gebäude sein oder schon hinter der Rezeption stehen?

Das legt Ihr Arbeitgeber fest! In der Verwaltung und Dienstleistung beginnt die Arbeitszeit meist schon, wenn Sie das Dienstgebäude betreten. In der Produktion in der Regel erst nach dem Anlegen der Dienstkleidung. Aber lieber noch mal den Arbeitgeber fragen!

Mein Chef möchte, dass ich die Mittagspause durcharbeite. Kann er das wirklich von mir verlangen?

Nein! Sie haben das Recht auf eine Pause! (§4 ArbZG)

Ich arbeite acht Stunden täglich. Ich würde lieber die Mittagspause durcharbeiten und dafür früher nach Hause gehen. Ist das OK?

Nein, wenn Sie länger als 6 Stunden arbeiten, müssen Sie Pause machen. Mindestens 30 Minuten! Bei mehr als 9 Stunden Arbeit mindestens 45 Minuten.

Was genau ist denn eine Pause? Ich könnte doch mittags ein belegtes Brötchen essen, während ich am PC arbeite.

Das ist keine Pause! Für eine Pause müssen Sie die Arbeit unterbrechen. Das bedeutet, dass Sie in der Zeit weder arbeiten noch sich dafür bereithalten.

Ich arbeite am PC. Dabei brennen meine Augen manchmal. Was kann ich dagegen tun?

Pause machen oder andere Arbeiten ohne Bildschirmarbeit einschieben! (Bildschirmarbeitsverordnung)

Was ist, wenn das PC-System ausfällt, während ich arbeite?

Dann tritt eine Betriebspause ein. Diese wird aber als Arbeitszeit angesehen. Der Grund: Sie müssen sich bereithalten, um weiter zu arbeiten.

Wie lange muss ich eigentlich jeden Tag arbeiten?

Das richtet sich nach dem Arbeitsvertrag bzw. nach dem Tarifvertrag. Also am besten dort nachlesen!

Mit meinem neuen Arbeitgeber habe ich 35 Stunden pro Woche vereinbart. Das steht auch im Arbeitsvertrag. Im Tarifvertrag stehen aber 38,5 Stunden. Was gilt denn jetzt?

Es gilt immer das, was für den Arbeitnehmer günstiger ist! Also die 35 Stunden.

Und wenn es umgekehrt ist? Also wenn zum Beispiel im Arbeitsvertrag 40 Stunden stehen, im Tarifvertrag aber nur 35?

Wenn der Tarifvertrag auf Sie anwendbar ist, gilt die Regelung, die für Sie am günstigsten ist! Hier also 35 Stunden.

Mein Chef arbeitet sehr viel und verlangt auch von mir, dass ich Überstunden mache. Bin ich dazu verpflichtet?

Nein, nur wenn es in Ihrem Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist. Oder es muss in Ihrem Arbeitsvertrag extra geregelt sein! Ist das nicht der Fall, müssen Sie Überstunden nur in "Notfällen" machen, zum Beispiel, wenn sich der Betrieb in einer schlechten finanziellen Situation befindet und kurzfristig Aufträge bekommt, die schnell abgearbeitet werden müssen.

Ich arbeite als Chefsekretärin in einer Bank. In den letzten Monaten habe ich sehr viele Überstunden gemacht. Im nächsten Urlaub würde ich gerne nach Mauritius fliegen - das ist aber leider sehr teuer. Kann ich mir die Überstunden auch ausbezahlen lassen?

Nur wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist oder der Arbeitgeber damit einverstanden ist!

In meinen Arbeitsvertrag steht, dass ich bei Bedarf Überstunden machen muss. Was ist, wenn ich mich weigere?

Sich zu weigern ist keine gute Idee, denn dann kann Ihnen der Arbeitgeber kündigen!

Ich freue mich sehr, dass ich endlich wieder einen Job als Arzthelferin gefunden habe. Da bin ich auch gerne bereit, etwas mehr zu arbeiten! Als es um meinen Arbeitsvertrag ging, hat mein neuer Chef etwas von einer Überstundenpauschale gesagt. Ich habe mich nicht getraut, ihn zu fragen - was ist das?

Eine Überstundenpauschale ist eine Vereinbarung, nach der eine bestimmte Zahl von Überstunden mit dem Gehalt bereits abgegolten ist.

Zuerst habe ich mich gefreut, dass ich in meinem neuen Job Gleitzeit habe. Aber kann ich mir dann überhaupt zusätzliches Geld verdienen, indem ich Überstunden mache?

Das wird schwierig. Wenn Sie zuviel arbeiten, wird das bei Gleitzeit durch Freizeit ausgeglichen. Überstunden liegen nur dann vor, wenn Sie am Ende der Gleitzeitperiode ein Guthaben an Arbeitsstunden haben, die nicht in den nächsten Gleitzeitabschnitt übertragen werden können.

In der Firma ist es erlaubt, kurze Raucherpausen zu machen. Allerdings müssen wir ausstempeln, die Zeit wird uns abgezogen. Ist das rechtens?

Arbeitgeber können Raucherpausen von der Arbeitszeit abziehen. Arbeitsunterbrechungen privater Natur müssen nicht bezahlt werden. Stempelt ein Arbeitnehmer nicht aus, obwohl es eine betriebsinterne Regelung so anordnet, droht bei mehrmaligem Verstoß sogar eine Kündigung (ArbG Duisburg, Urteil vom 14.09.2009, Az.: 3 Ca 1336/06).

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei