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Garantie und Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung

5.02.2019

Wird Garantie garantiert gewährt?

Sie überlegen, sich ein Gebrauchtfahrzeug zuzulegen? Dann dürfte Sie das Thema Garantie besonders interessieren. Denn gerade Gebrauchtwagen bergen oft ein erhöhtes Mängelrisiko und sollte der Verkäufer Ihres Wunschfahrzeugs Privatmann sein, hat er womöglich eine Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Aber eins nach dem anderen...

Die Garantie

Bei der Garantie handelt es sich um einen Vertrag, bei dem eine Partei der anderen verspricht, dass die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat oder für eine bestimmte Dauer behält. Nicht zu verwechseln ist eine Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung. Gewährleistungsrechte stehen Ihnen bei Mängeln Ihres neuen Gebrauchten zu, sofern der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Erwerben Sie Ihr Auto von einer Privatperson, schließt diese häufig die Gewährleistung vertraglich auch aus.

Bei einer Garantie erhalten Sie ein zusätzliches Versprechen. Je nach Garantiebedingungen übernimmt der Verkäufer die Reparatur Ihre Wagens, wenn innerhalb der Garantiezeit ein Fehler auftritt. Aber Achtung! Auf kostenlose neue Bremsbeläge brauchen Sie nicht zu hoffen. Verschleißteile sind meist von der Garantie ausgenommen. Eine Garantie ersetzt auch keine Vollkaskoversicherung. Für die Reparatur eines Unfallschadens werden Sie nicht auf die Garantie zurückgreifen können. Ein genauer Blick in die Garantiebedingungen ist unerlässlich.

Gut zu wissen

Übrigens haben Sie bei Verschleißerscheinungen auch im Rahmen der Gewährleistung keine guten Karten. Verschleiß gilt rechtlich nämlich nicht als Mangel. Kaufen Sie ein fünf Jahre altes Auto, müssen Sie mit abgefahrenen Bremsbelägen rechnen. Die Unterscheidung, was ein Mangel und was Verschleiß ist, fällt aber selbst Juristen manchmal schwer.

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Kontakt

0800 3746-555
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