Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Der Führerschein muss zur "amtlichen Verwahrung" bei der Behörde abgegeben werden (das betrifft auch den internationalen Führerschein).
Sobald das Fahrverbot rechtskräftig ist, ist das Kraftfahrzeug tabu, ob der Führerschein nun abgegeben wurde oder nicht.
Der Führerschein sollte schnellstens zur Verwahrung eingereicht werden, weil sich die Verbotsfrist um die Zeitspanne zwischen Rechtskraft und Ablieferung verlängert.
0800 3746-555 gebührenfrei