Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Lkw-Klassen".
Inhabern der Fahrerlaubnis Klasse 3 (BRD) bzw. B (DDR) werden automatisch die Klassen C1 und C1E zuerkannt. Erspart bleibt die für Führerschein-Neulinge vorgesehene ärztliche Untersuchung und Fahrerlaubnisbefristung (siehe Lastkraftwagen). Werden aber die Klassen C und CE gewünscht, müssen diese beantragt werden.
Für die alte Klasse 2 betrug das Mindestalter 21 Jahre. Für die neue Klasse C genügen 18 Jahre, wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer vorliegt oder nur Beförderungen durchgeführt werden, die nicht unter die sogenannten EG-Sozialvorschriften fallen.
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