Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Pflichten des Unfallbeteiligten".
Unfallbeteiligte sind verpflichtet, sofort anzuhalten, den nachfolgenden Verkehr zu sichern (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, ggfs. Warnleuchte aufstellen), den Verletzten zu helfen und die Unfallfolgen festzustellen.
Dem Unfallgegner ist zu offenbaren, dass man am Unfall beteiligt war. Auf Verlangen müssen Sie Ihren Name und Anschrift preisgeben und Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen. Außerdem ist die eigene Haftpflichtversicherung zu nennen. Machen Sie Ihre Angaben vollständig und nach bestem Wissen. Hüten Sie sich jedoch davor, Zugeständnisse irgendwelcher Art zu machen oder gar etwas zu unterschreiben! Überlassen Sie die juristische Bewertungen den Experten und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
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