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Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis".

Wie kann man die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abkürzen lassen?

Wird dem Gericht nachgewiesen, dass der Verurteilte nicht mehr ungeeignet ist, kann es die Sperrfrist abkürzen.

Wann sollte der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden?

Der Antrag sollte rechtzeitig, frühestens jedoch drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.

In welchem Fall kann die Verwaltungsbehörde eine bestandene Fahrprüfung als Voraussetzung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordern?

Noch bis vor einiger Zeit gab es eine MUSS-Vorschrift, die nach Ablauf von zwei Jahren zu einer erneuten Führerscheinprüfung zwang. Diese Vorschrift existiert nun nicht mehr. Dennoch kann die Behörde bei bestehenden Bedenken, eine erneute Prüfung anordnen, und dies kann dann auch schon vor Ablauf von zwei Jahren geschehen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei